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Revanche: Kazaa will Unterhaltungsindustrie verklagen
Betreiber Sharman Networks sieht Urheberrechtsmissbrauch und Monopolisierung
Laut US-Medienberichten hat der Betreiber des Filesharing-Netzwerks Kazaa, Sharman Networks, die Film- und
Musikindustrie nun mit einer Gegenklage bedacht. Erst Mitte Januar urteilte ein US-Richter, dass die
US-Unterhaltungsindustrie im US-Staat Kalifornien Klage gegen das unliebsame Unternehmen mit Firmensitz im
pazifischen Raum und Niederlassung im australischen Sydney erheben kann.
Die klagenden Film- und Musik-Unternehmen werfen Sharman Networks vor, mit dem Kazaa-Netzwerk Millionen
Internet-Nutzern freien Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Musik und Filme zu ermöglichen. Die Gegenklage
soll Sharman Networks am vergangenen Montag, dem 27. Januar 2003, eingereicht haben. Darin soll Sharman der
Unterhaltungsindustrie Urheberrechtsmissbrauch, Monopolisierung und unlauteres Geschäftsgebaren vorgeworfen
haben.
In ihren Versuchen, gleichzeitig das illegale Kopieren zu verhindern und ihre dominante Position in der
Distribution von Musik und Filmen beizubehalten, sei die Industrie auf schamlose Weise über das Ziel
hinausgeschossen, wirft Sharman seinen Klägern vor. Das Unternehmen hofft nun, in einem Gerichtsverfahren - so
die Klage vom zuständigen Richter nicht abgewiesen wird - Schadensersatz und Gerichtskosten von den Klägern
zurückerstattet zu bekommen und darüber hinaus eine permanente gerichtliche Verfügung gegen die
Unterhaltungsindustrie zu erwirken, damit diese ihre US-Urheberrechte nicht gegen jede natürliche oder
juristische Person erzwingen kann.
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Laut Sharman leben die Unternehmen der
Film- und Musikbranche hinter dem Mond, sie würden nicht mitbekommen, dass ihre Kunden keine CDs, DVDs oder
Videokassetten kaufen müssen, um Spaß an Musik und Filmen zu haben. Gegenüber der US-Presse bezeichnete der
US-Musikindustrie-Verband RIAA die Argumente von Sharman als lachhaft und vergleicht den Filesharing-Anbieter
mit einem Dieb der sich für seine Taten als nicht verantwortlich zeige, nur weil man dessen zweitklassiges
Sicherheitssystem nicht gekauft habe.
Sharman Networks war zu einer Stellungnahme noch nicht zu erreichen.
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| Quelle: Golem.de News 29.01.2003 |
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