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Phonoverbände gehen verstärkt gegen Tauschbörsen vor
"Musiktauschbörsen" im Internet als Sicherheitsrisiko
"Wer an so genannten 'Musiktauschbörsen' im Internet teilnimmt und dort Musik anbietet und herunterlädt,
verstößt nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern er gefährdet auch die Sicherheit des
Computersystems", warnt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, in einem Brief an viele
große Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Europa und in den Vereinigten Staaten. Zudem wurden
zahlreiche Webseiten mit Links zu urheberrechtlich geschützten Musikdateien von der IFPI aufgefordert, die
Links zu entfernen bzw. ihre Seiten einzustellen.
Allein in Deutschland wurden weit mehr als tausend Institutionen über die Risiken informiert, die sich aus der
Teilnahme von Mitarbeitern an illegalen Musikangeboten im Internet ergeben können. Hierzu gehören insbesondere
das Umgehen von Firewalls, das Ausspionieren von Daten, das Einschleusen unerkannter Viren, der Missbrauch von
Systemressourcen, aber auch die Konsequenzen möglicher Zivil- und Strafverfahren wegen
Urheberrechtsverletzungen.
"Für Unternehmen und öffentliche Institutionen wird dies immer häufiger zum Problem", so Gebhardt
weiter. "Die Urheberrechtsverstöße schaden vor allem Kreativen und Verwertern. Der Missbrauch des
dienstlichen Computersystems schadet darüber hinaus den Unternehmen direkt."
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Zudem bieten die Phonoverbände eine
Broschüre an, die näher darüber informiert, welche Maßnahmen Systemadministratoren ergreifen können, um
sich vor diesen Risiken zu schützen. Dazu gehören z.B. die regelmäßige Überprüfung im System genutzter
Programme, eine betriebliche Vereinbarung, die den Missbrauch von Unternehmenshardware ausschließt, und das
Sperren einzelner Ports.
Zugleich hat IFPI offenbar viele Betreiber von Filesharing-Websites aufgefordert, bis zum Nachmittag des
heutigen 13. Februar 2003 die entsprechenden Websites bzw. die sich dort befindenden, nach Auffassung der IFPI
rechtsverletzenden Angebote zu sperren. Sollten die Sperrungen nicht erfolgen, würden die Mitgliedsfirmen
umgehend einen Rechtsanwalt einschalten.
Filesharing-Websites listen in der Regel Links zu urheberrechtlich geschützten Dateien, seien es Musik, Videos
oder Software, die dann via Filesharing-Tools heruntergeladen werden können.
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| Quelle: Golem.de News 13.02.2003 |
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