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Urteil: Microsoft kommt mit blauem
Auge davon
Richterin stimmt außergerichtlicher Einigung zu
Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat die außergerichtliche Einigung
im Kartellprozess gegen Microsoft in weiten Teilen akzeptiert. Die
darin vereinbarten Auflagen für den Redmonder Software-Konzern
sollen fünf Jahre Bestand haben. Die Vereinbarung zwischen
Microsoft und dem US-Justizministerium, der sich auch ein Teil der
klagenden US-Bundesstaaten angeschlossen hat, sei im öffentlichen
Interesse, so das Gericht.
Richter Thomas Penfield Jackson hatte Microsoft im April 2000 im
Kartellverfahren der US-Regierung zusammen mit 19 Bundesstaaten für
schuldig befunden, seine Marktmacht beim PC-Betriebssystem Windows
zur Verdrängung des Konkurrenten und Browser-Herstellers Netscape
missbraucht und Anstrengungen unternommen zu haben, ein Monopol im
Browser-Markt zu errichten. Im Juni 2000 hatte Jackson schließlich
die Spaltung des Software-Konzerns verfügt, wogegen Microsoft in
Berufung ging.
Das Berufungsgericht hob das Urteil im Juni 2001 auf. Nach
Auffassung des Berufungsgerichts hat Microsoft nicht versucht, auf
illegale Weise den Internet-Browser-Markt zu monopolisieren. Die
Verknüpfung von Betriebssystem und Browser sei aber nicht rechtens
und verstoße gegen Paragraf 1 des Sherman Acts, so das Gericht. Das
Verfahren wurde an die untere Instanz zurückverwiesen sowie an
einen anderen Richter übergeben.
Im November 2001 hatten dann Microsoft und das US-Justizministerium
eine Einigung verkündet, der sich aber nur ein Teil der 19
ebenfalls klagenden Bundesstaaten anschlossen. Die Einigung soll
unabhängigen Software-Anbietern die Möglichkeit geben, zu
Microsofts Middleware konkurrenzfähige Produkte zu entwickeln sowie
sicherstellen, dass Computerhersteller Verträge mit konkurrierenden
Software-Anbietern schließen und deren Middleware auf den
MS-Betriebssystemen einsetzen können. Auch will man verhindern,
dass Computerhersteller, Software-Entwickler oder andere Industrien
benachteiligt werden, wenn sie auf Middleware-Produkte anderer
Hersteller setzen.
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Dazu
soll Microsoft in Zukunft Software-Entwicklern die nötigen
Schnittstellen zur Verfügung stellen, die Microsofts eigene
Middleware nutzt, wobei man den Begriff Middleware recht weit fasst,
so dass dieser z.B. Browser, E-Mail-Clients, Media Player, Instant
Messaging Software und zukünftige Middleware-Entwicklungen umfasst.
Auch soll Server-Software von anderen Anbietern in der Lage sein,
mit Windows-PCs zu interagieren. Weiterhin muss Microsoft sein
Betriebssystem über die nächsten fünf Jahre an wichtige
Computerhersteller zu gleichen Konditionen liefern - Exklusiv-Deals
werden nicht erlaubt.
Um Konflikte über die Umsetzung der Absprachen aus dem Weg zu
gehen, soll ein dreiköpfiges Expertenteam benannt werden, welches
die Umsetzung seitens Microsoft überwacht und uneingeschränkten
Zugang zu allen Büchern und Aufzeichnungen sowie Sourcecodes erhält.
Die Restriktionen sollen insgesamt fünf Jahre in Kraft bleiben und
sich um zwei Jahre verlängern, sofern das Gericht feststellt, dass
Microsoft wiederholt gegen Auflagen verstoßen hat.
Gemäß dem "Tunney Act" hatte Richterin Colleen
Kollar-Kotelly nun darüber zu entscheiden, ob die Einigung zwischen
Microsoft und dem US-Justizministerium im öffentlichen Interesse
ist. Zugleich hatte Kollar-Kotelly über die Forderungen der neun
US-Bundesstaaten zu entscheiden, die sich der Einigung nicht
angeschlossen und schärfere Auflagen gegenüber Microsoft verlangt
hatten.
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| Quelle:
Golem.de News 01.11.2002 |
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