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Urteil: Microsoft kommt mit blauem Auge davon

Richterin stimmt außergerichtlicher Einigung zu

Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat die außergerichtliche Einigung im Kartellprozess gegen Microsoft in weiten Teilen akzeptiert. Die darin vereinbarten Auflagen für den Redmonder Software-Konzern sollen fünf Jahre Bestand haben. Die Vereinbarung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium, der sich auch ein Teil der klagenden US-Bundesstaaten angeschlossen hat, sei im öffentlichen Interesse, so das Gericht.

Richter Thomas Penfield Jackson hatte Microsoft im April 2000 im Kartellverfahren der US-Regierung zusammen mit 19 Bundesstaaten für schuldig befunden, seine Marktmacht beim PC-Betriebssystem Windows zur Verdrängung des Konkurrenten und Browser-Herstellers Netscape missbraucht und Anstrengungen unternommen zu haben, ein Monopol im Browser-Markt zu errichten. Im Juni 2000 hatte Jackson schließlich die Spaltung des Software-Konzerns verfügt, wogegen Microsoft in Berufung ging.

Das Berufungsgericht hob das Urteil im Juni 2001 auf. Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat Microsoft nicht versucht, auf illegale Weise den Internet-Browser-Markt zu monopolisieren. Die Verknüpfung von Betriebssystem und Browser sei aber nicht rechtens und verstoße gegen Paragraf 1 des Sherman Acts, so das Gericht. Das Verfahren wurde an die untere Instanz zurückverwiesen sowie an einen anderen Richter übergeben.

Im November 2001 hatten dann Microsoft und das US-Justizministerium eine Einigung verkündet, der sich aber nur ein Teil der 19 ebenfalls klagenden Bundesstaaten anschlossen. Die Einigung soll unabhängigen Software-Anbietern die Möglichkeit geben, zu Microsofts Middleware konkurrenzfähige Produkte zu entwickeln sowie sicherstellen, dass Computerhersteller Verträge mit konkurrierenden Software-Anbietern schließen und deren Middleware auf den MS-Betriebssystemen einsetzen können. Auch will man verhindern, dass Computerhersteller, Software-Entwickler oder andere Industrien benachteiligt werden, wenn sie auf Middleware-Produkte anderer Hersteller setzen.

Dazu soll Microsoft in Zukunft Software-Entwicklern die nötigen Schnittstellen zur Verfügung stellen, die Microsofts eigene Middleware nutzt, wobei man den Begriff Middleware recht weit fasst, so dass dieser z.B. Browser, E-Mail-Clients, Media Player, Instant Messaging Software und zukünftige Middleware-Entwicklungen umfasst. Auch soll Server-Software von anderen Anbietern in der Lage sein, mit Windows-PCs zu interagieren. Weiterhin muss Microsoft sein Betriebssystem über die nächsten fünf Jahre an wichtige Computerhersteller zu gleichen Konditionen liefern - Exklusiv-Deals werden nicht erlaubt.

Um Konflikte über die Umsetzung der Absprachen aus dem Weg zu gehen, soll ein dreiköpfiges Expertenteam benannt werden, welches die Umsetzung seitens Microsoft überwacht und uneingeschränkten Zugang zu allen Büchern und Aufzeichnungen sowie Sourcecodes erhält. Die Restriktionen sollen insgesamt fünf Jahre in Kraft bleiben und sich um zwei Jahre verlängern, sofern das Gericht feststellt, dass Microsoft wiederholt gegen Auflagen verstoßen hat.

Gemäß dem "Tunney Act" hatte Richterin Colleen Kollar-Kotelly nun darüber zu entscheiden, ob die Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium im öffentlichen Interesse ist. Zugleich hatte Kollar-Kotelly über die Forderungen der neun US-Bundesstaaten zu entscheiden, die sich der Einigung nicht angeschlossen und schärfere Auflagen gegenüber Microsoft verlangt hatten.
 Quelle: Golem.de News 01.11.2002
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