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PC-Welt erwirkt einstweilige Verfügung
gegen Heise
PC-Welt wehrt sich gegen Vorwurf der Fälschung von Prüfprotokollen
Die Computerzeitschrift PC-Welt aus der IDG Magazine Verlag GmbH hat
rechtliche Schritte gegen die Heise Zeitschriften Verlag GmbH &
Co. KG in Hannover eingeleitet. Hintergrund ist der Streit um die
Darstellung der überhöhten Strahlungswerte des "Volks-PC",
den der Lebensmittel-Discounter Plus und das Online-Portal
Bild.T-Online.de im Oktober 2002 angeboten hatten.
Laut der Zeitschrift c't aus dem Heise Verlag hat das Magazin
PC-Welt seine Berichterstattung über die Übertretungen der
Strahlungsgrenzwerte des Volks-PC auf ein gefälschtes Protokoll
gestützt.
"Die Unterstellungen von c't sind in der Sache falsch und in
hohem Maße rufschädigend. Sie sind erkennbar von wettbewerblichen
und nicht von journalistischen Interessen getragen. Weder haben wir,
noch jemand anderes, die von uns veröffentlichten Prüfprotokolle
gefälscht", so Jürgen Bruckmeier, Chefredakteur der PC-Welt.
Nach Angaben der PC-Welt sei das Landgericht Hamburg dieser
Auffassung gefolgt und hat der Zeitschrift c't die weitere
Verbreitung des Fälschungsvorwurfs vorerst untersagt.
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"Die
PC-Welt habe die Fakten geleugnet und stelle nun in dreister und
diffamierender Weise die Vorgänge auf den Kopf", hatte
Heise-Geschäftsführer Steven P. Steinkraus Anfang Dezember erklärt,
nachdem PC-Welt die Aufhebung einer von 4MBO beantragten
einstweiligen Verfügung hatte in Teilen erwirken können. "c't
hat nicht einseitig berichtet, sondern - wie jedermann nachlesen
kann - im Unterschied zu PC-Welt sorgfältig beide Seiten beleuchtet
und dabei die Problematik der unklaren Messvorschriften nicht außer
Acht gelassen, auf die nun auch das Landgericht Hamburg abgehoben
hat."
Steinkraus betont zudem, dass die c't im Gegensatz zur PC-Welt
wahrheitsgetreu über die Herkunft der Messdaten berichtet habe.
Der c't waren bereits am 9. Oktober Messprotokolle eines
Wettbewerbers von 4MBO zugespielt worden, die mit den von PC-Welt
veröffentlichten Messergebnissen bis auf die Nachkommastellen
übereinstimmen. PC-Welt behauptet, ihre Tests seien an zwei von ihr
gekauften "Volks-PC" in ihrem Auftrag vorgenommen worden.
Allerdings tragen die Protokolle der PC-Welt ein anderes Datum und
die Seriennummern der Prüflinge fehlen, anders bei der c't.
"Im Vergleich der beiden Protokolle untereinander wird
deutlich, dass sich an baugleichen Geräten gemessene EMV-Werte
normalerweise zwar ähneln, aber dennoch deutlich unterscheiden.
Eine Übereinstimmung bis in die Nachkommastellen ist
unvorstellbar", so c't.
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| Quelle:
Golem.de News 13.12.2002 |
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